Die Wettbewerbszentrale mahnt Online-Shop-Betreiber ab, die eine sogenannte “Tell a Friend” Funktion verwenden. Mittels dieser können Besucher des Shops Produktempfehlungen an potenzielle Interessenten versenden. Die Wettbewerbszentrale sieht hierin einen Verstoß gegen das neue Wettbewerbsrecht, nach dem immer die Einwilligung des Adressaten erforderlich ist (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG), wenn nicht die Adresse durch eine frühere Bestellung erlangt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Händler selbst Werbung verschickt oder Dritte dafür “einspannt”. Von der Verwendung dieses Features ist daher vorerst abzuraten.

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