Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 27.5.2004 (31 O 199/04) entschieden, dass die separate Berechnung der Mehrwertsteuer beim Kauf von Flugtickets im Internet irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Beim Hinweis “zuzüglich Steuern und Gebühren” erwartet der Verbraucher – so das Gericht – die zusätzliche Berechnung von Flughafensteuern, Luftsicherheits- gebühren und Luftverkehrssteuern, nicht aber eine separate Berechnung der üblicherweise eingeschlossenen Mehrwertsteuer. Diese muss daher auf allen Seiten mit Preisangaben und nicht erst auf der letzten Bestellseite einkalkuliert werden. Das Urteil macht noch einmal deutlich, wie wichtig im Endverbraucherhandel die Pflicht zur Angabe von Endpreisen ist, auch bei Versandkosten Nachnahmegebühren und weiteren Preisbestandteilen.

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