Wer gewerbsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft und deshalb den gebundenen Verkaufspreis einhalten muss, darf beim Verkauf neuer Bücher keine Preisnachlässe (Rabatte) einräumen. Ein unzulässiger Preisnachlass wird nicht nur gewährt, wenn das Buch zu einem niedrigeren als dem festgesetzten Preis verkauft wird. Auch die Aushändigung von Gutscheinen oder die Gewährung sog. Prämienmeilen kann einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungs- gesetz darstellen. Dies hat der u.a. für das Buchpreisbindungs- gesetz zuständige 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in 2 Fällen entschieden.

image_pdfPDFimage_printDrucken