Der Rechtsausschuss hat den Entwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, 15/1487) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Voten der Opposition gebilligt. Nach dem neuen Gesetz ist Telefonmarketing im Endverbraucherhandel ohne Einwilligung des Kunden ausdrücklich verboten. Gleiches gilt für das Versenden von Werbe-E-Mails (“Unzumutbare Belästigung”, § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 UWG. Damit wurden die Vorgaben der EU mit einiger Verspätung umgesetzt. Den Gesetzestext senden wir Ihnen auf Anfrage gern zu.

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